Die Eltern müssen mitbezahlen.
Die Kinder·tagespflege kostet Geld.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 90 SGB VIII.
Wie viel Geld kostet die Kinder·tagespflege?
Das kommt darauf an:
- Wie lange ist das Kind in der Kinder·tagespflege?
- Wie viel Geld hat die Familie von dem Kind?
- Kosten·beitrag:
5,80 € (Kinder von 0 bis 3 Jahren)
Wie viele Stunden Betreuung gibt es jede Woche?
= monatlicher Kosten·beitrag
5,66 Euro
Kinder über 3 Jahre
Wie viele Stunden Betreuung gibt es jede Woche?
= monatlicher Kosten·beitrag
Sie haben mehrere Kinder?
Dann können Sie eine Geschwister·ermäßigung beantragen.
Das heißt:
Sie müssen weniger Geld bezahlen.
Die Geschwister·ermäßigung ist für das 2. oder 3. Kind.
Die Geschwister·ermäßigung gilt für:
- die Kinder·tagespflege
- die Kinder·tages·einrichtungen vor der Schule.
Die Geschwister·ermäßigung gilt nicht für die Schule.
Die Geschwister·ermäßigung ist unabhängig von Ihrem Einkommen.
Das heißt:
Es ist egal, wie viel Geld Sie verdienen.
So viel Geld bekommen Sie weniger bezahlen:
- Geschwister·ermäßigung:
1. Kind (Ältestes Kind)
2. Kind
Das heißt:
Das Kind ist das zweitälteste Kind.
ab dem 3. Kind
und für jedes weitere Kind
voller Kosten·beitrag
50 Prozent weniger bezahlen
100 Prozent Ermäßigung
Sie bekommen einen Brief.
In dem Brief steht:
Sie müssen Geld bezahlen.
Das Geld müssen Sie jeden Monat bezahlen.
Sie müssen das Geld bis zum dritten Werk·tag im Monat bezahlen.
Ein Werk·tag ist ein Arbeits·tag.
Das heißt:
Sie müssen das Geld am dritten Arbeits·tag im Monat bezahlen.
Vielleicht ist die Kinder·tagespflege mal zu.
Zum Beispiel:
- weil die Kinder·tagespflege Urlaub hat
- weil die Kinder·tagespflege krank ist.
Dann müssen Sie das Geld trotzdem bezahlen.
Die Eltern können das Geld für den Kosten·beitrag nicht bezahlen?
Dann können die Eltern einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Ermäßigung.
Das heißt:
Die Eltern müssen weniger Geld bezahlen.
Oder die Eltern müssen gar kein Geld bezahlen.
Vielleicht sollen die Eltern nur einen Teil von dem Geld bezahlen.
Dann prüft man das Einkommen von den Eltern genau.
Dafür benutzt man die Regeln vom SGB XII.
Die Eltern und die Tages·pflege·person müssen die Anträge zusammen ausfüllen.
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss