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Erlaubnis für die Kinder·tagespflege

Eine Kinder·tages·pflege·person betreut bis zu 5 Kinder.
Die Kinder·tages·pflege·person betreut die Kinder:

  • in der eigenen Wohnung
  • in einer extra angemieteten Wohnung
  • in der Wohnung von den Eltern.

In Schleswig-Holstein können auch 2 Kinder·tages·pflege·personen zusammen arbeiten.
Dann können sie mehr als 5 Kinder betreuen.
Die Gruppe ist klein.
Und die Betreuung ist wie in einer Familie.
Das ist besonders an der Kinder·tagespflege.
Die Kinder·tages·pflege·person braucht eine Pflege·erlaubnis vom Jugend·amt.

Die Kinder sollen früh lernen.
Das ist wichtig für die Kinder·tagespflege.
Die Kinder·pflege·personen helfen den Kindern dabei.
Sie machen Angebote für die Kinder.
Die Kinder sollen dabei lernen.
Und sie sollen selbst Erfahrungen machen können.
So können die Kinder die Welt kennenlernen.

Die Kinder spielen mit anderen Kindern zusammen.
Dabei lernen sie viel über das Leben in der Gesellschaft.

Zu Hause lernen die Kinder auch viel über den Alltag.
Das ist wichtig für das Lernen in der Schule.

Die Kinder·tagespflege ist eine Hilfe für Kinder.
Die Kinder·tagespflege ist wie eine Kita.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial·gesetz·buch VIII.
Die kurze Form ist: SGB VIII.
Dort steht es in Paragraph 22 Absatz 2.

Die Kinder·tagespflege soll den Kindern helfen.
Zum Beispiel:

  • beim Lernen
  • bei der Erziehung
  • bei der Betreuung.

Die Kinder·tagespflege soll den Kindern in allen Bereichen helfen.

Sie wollen auf Kinder aufpassen?
Und Sie wollen dafür Geld bekommen?
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis heißt: Erlaubnis nach Paragraph 43 SGB VIII.
Sie brauchen die Erlaubnis:

  • wenn Sie länger als 3 Monate auf die Kinder aufpassen
  • wenn Sie mehr als 15 Stunden in der Woche auf die Kinder aufpassen
  • wenn Sie nicht in Ihrer Wohnung auf die Kinder aufpassen.



Sie bekommen die Erlaubnis nur, wenn Sie gut für die Kinder·tagespflege sind.
Gut für die Kinder·tagespflege sind Menschen, die:

  • sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen
  • und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
  • Sie sollen viel über die Kinder·tagespflege wissen.
    Dafür müssen Sie die Kurse QHB 1 und QHB 2 gemacht haben.
    QHB ist die kurze Form für:
    Qualitäts·hand·buch für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.

    Sie wollen eine Erlaubnis für die Kinder·tagespflege?
    Dann müssen Sie einen Antrag beim Jugend·amt machen.
    Das Jugend·amt ist im Kreis Ost·holstein.
    Mit der Erlaubnis dürfen Sie bis zu 5 fremde Kinder betreuen.

    Die Vorteile von der Kinder·tagespflege:

    Die Kinder·tagespflege ist gut für Kinder unter 3 Jahren.
    Das sagen Fach·leute.
    Die Kinder sind in der Kinder·tagespflege in einer kleinen Gruppe.
    Das ist gut für die Entwicklung von den Kindern.

    Die Kinder haben eine Person in der Kinder·tagespflege.
    Diese Person kümmert sich um die Kinder.
    Die Person ist immer da.
    Das gibt den Kindern Sicherheit.

    Die Eltern können die Kinder·tagespflege flexibel nutzen.
    Das heißt:
    Die Eltern können die Kinder·tagespflege zu verschiedenen Zeiten nutzen.
    So können die Eltern ihren Alltag besser planen.

    Die Kinder·tagespflege ist auch gut für Erzieher und Erzieherinnen.
    Sie können dort arbeiten.

    Man kann auch ohne Ausbildung in der Kinder·tagespflege arbeiten.

    Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

    Wir benutzen ein Computer-Programm.
    Das Programm hilft uns.
    Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
    Die Texte sind dann einfach und verständlich.

    Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

    Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss