Die Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt. Hierzu gehören z. B.
- Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt aus familiären Gründen
Ihr nationales Visum beinhaltet bereits den Zweck Ihrer Einreise nach Deutschland. Dieser Zweck soll nun auch für Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland gelten. Kommen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums in die Ausländerbehörde und beantragen Sie hier die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt entsprechend für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihrer alten Aufenthaltserlaubnis beantragen.