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Die Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, die unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie grundsätzlich seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein müssen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, kommt die Niederlassungserlaubnis anstelle der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Niederlassungserlaubnis vor Ablauf Ihrer alten Aufenthaltserlaubnis beantragen.

22.02.2019