Verpflichtungserklärungen sind für folgende eingeladenen Personen abzugeben:
- Freunde/ Bekannte, die sich zu Besuchszwecken in Deutschland aufhalten wollen
- Studenten/ Studentinnen (als einer der möglichen Nachweise der Lebensunterhaltssicherung)
- Au-Pair-Personen
- Personen, die im Rahmen eines Aufnahmeprogramms, nach Deutschland einreisen oder ihren Aufenthalt in Deutschland durch das Aufnahmeprogramm begründen