Schul·rätin/ Schulrat
Die Schul·rätin oder der Schulrat hat verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Sie oder er passt auf die Erziehung in den Schulen auf.
- Sie oder er passt auf den Unterricht in den Schulen auf.
- Sie oder er passt auf die Lehrer und Lehrerinnen auf.
Die Schul·träger müssen sich an Regeln halten.
Das kontrolliert der Land·rat.
Der Land·rat arbeitet dabei mit den Schul·räten zusammen.
Die Schul·räte sind die untere Schul·aufsicht.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen auch die Plan·stellen verwalten.
Und sie müssen das Personal verwalten.
Das heißt:
Sie müssen sich um die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kümmern.
Das Bildungs·ministerium gibt dafür bestimmte Befugnisse.
Es gibt auch andere Sachen für die Schüler und Schülerinnen.
Diese Sachen müssen auch geregelt werden.
Die Eltern·beiräte von den Kreisen müssen zusammen arbeiten.
Das ist auch eine wichtige Aufgabe.
Und der Bezirks·personal·rat muss mitarbeiten.