So prüft man etwas.
- Die Prüfung hat 2 Teile.
Ein Teil ist schriftlich.
Und ein Teil ist mündlich. - Sie bestehen einen Teil von der Prüfung nicht?
Dann haben Sie die ganze Prüfung nicht bestanden.
Sie müssen dann beide Teile von der Prüfung wiederholen.
Erlaubnis für Heil·praktiker und Heilpraktikerinnen
Erlaubnis für Heil·praktiker und Heilpraktikerinnen.
Die Erlaubnis ist uneingeschränkt.
Das heißt:
Die Heil·praktiker und Heilpraktikerinnen dürfen alles machen.
- Es gibt eine schriftliche Prüfung.
In der schriftlichen Prüfung gibt es 60 Fragen.
Die Fragen sind Multiple-Choice-Fragen.
Das heißt:
Es gibt verschiedene Antworten zur Auswahl.
Sie müssen 75 Prozent von den Fragen richtig beantworten.
Sie haben dafür 120 Minuten Zeit. - Es gibt auch eine mündliche Prüfung.
Die mündliche Prüfung dauert bis zu 60 Minuten.
Es gibt eine beschränkte Heil·praktiker·erlaubnis.
Das heißt:
Ein Heil·praktiker darf nur bestimmte Sachen machen.
- Es gibt eine eingeschränkte Überprüfung.
Das heißt:
Die Überprüfung ist nur für bestimmte Bereiche.
Die Bereiche sind: - Psycho·therapie
- Physiotherapie.
Bei der eingeschränkten Überprüfung gibt es 28 Fragen.
Die Fragen sind schriftlich.
Und die Fragen sind im Multiple-Choice-Verfahren.
Das heißt:
Es gibt mehrere Antworten zur Auswahl.
Sie müssen 75 Prozent von den Fragen richtig beantworten.
Dafür haben Sie 60 Minuten Zeit.
- Es gibt auch eine mündlich-praktische Überprüfung.
Dafür haben Sie bis zu 45 Minuten Zeit.
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss