Welche Unterlagen brauchen Sie?
Sie wollen Heil·praktiker oder Heil·praktikerin werden?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist nach dem Heil·praktiker·gesetz.
Sie müssen auch sagen:
- Sie haben keinen anderen Antrag nach dem Heil·praktiker·gesetz gemacht.
- Es gibt kein Verfahren gegen Sie vor einem Gericht.
Sie brauchen auch: - Eine Kopie von Ihrem Personal·ausweis
- Einen Nachweis über Ihren Schul·abschluss.
Der Nachweis muss beglaubigt sein.
Sie müssen mindestens einen Haupt·schul·abschluss haben.
Oder Sie haben einen anderen Abschluss.
Der andere Abschluss muss gleichwertig sein.
Zum Beispiel: Eine abgeschlossene Volksschulbildung - Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original.
Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Das Führungszeugnis muss die Beleg·art OE haben.
Sie brauchen dafür eine Bescheinigung vom Fach·dienst Gesundheit.
Mit der Bescheinigung können Sie das Führungszeugnis beantragen - Ein ärztliches Attest im Original.
Das Attest darf nicht älter als 3 Monate sein - Einen kurzen Lebens·lauf in Tabellen·form mit Datum und Unterschrift.
Vielleicht wollen Sie nur Physiotherapie machen?
Dann brauchen Sie noch eine beglaubigte Kopie von Ihrer Berufs·urkunde.
Vielleicht wollen Sie nur Psychotherapie machen?
Dann brauchen Sie noch:
- Eine beglaubigte Kopie von Ihrer Diplom-Urkunde
- Eine beglaubigte Kopie von Ihrem Abschluss·zeugnis.
In dem Abschluss·zeugnis muss stehen:
Sie haben das Fach Klinische Psychologie in der Diplom·prüfung gehabt.
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss