Welche Gebühren entstehen?
Das gesamte Antragsverfahren ist gebührenpflichtig. Hierzu zählen auch Ablehnung oder Rücknahme des Antrages. Bei Wiederholung der Prüfung fallen die Gebühren und Auslagen erneut an. Im jeweiligen Einzelfall können folgende Gebühren und Auslagen entstehen:
- 175,00 € für die schriftliche Kenntnisüberprüfung (im Multiple-Choice-Verfahren)
- 225,00 € für die mündliche Kenntnisüberprüfung (inkl. 60,00 € Entschädigung für die/den vom Heilpraktikerverband gestellte/n beisitzende/n Heilpraktiker/in
- 150,00 € für die Erlaubniserteilung
- 112,50 € für die Ablehnung des Antrages
- 150,00 € für die Rücknahme des Antrages nach Einladung zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung
- 50,00 € für die Verschiebung eines Termins zur Kenntnisüberprüfung
- 4,45 € bzw. 4,69 € für den Postzustellungsauftrag
- 200,00 € für die Kosten zur Einholung einer Stellungnahme zum Widerspruchsbescheid des Kreises Nordfriesland
- Für einen ablehnenden Widerspruchsbescheid wird die Hälfte der Gebühr für den angefochtenen Verwaltungsakt erhoben.