Rechts·grundlage
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heil·kunde ohne Bestallung.
Die kurze Form ist: Heil·praktiker·gesetz.
Erste Durchführungs·verordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heil·kunde ohne Bestallung.
Die kurze Form ist: Heil·praktiker·gesetz.
Die kurze Form ist auch: HeilprGDV 1.
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Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss