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Zuwanderungsbehörde Kreis Ostholstein

Die Zuwanderungsbehörde regelt alle aufenthaltsrechtlichen Fragen ausländischer Personen im Kreisgebiet mit Ausnahme des Asylverfahrens. 

Die persönliche Vorsprache in der Zuwanderungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte benutzen Sie das Terminbuchungssystem, um einen Termin zu vereinbaren.

Informationen zur Zuständigkeit und Erreichbarkeit der einzelnen Sachbearbeiter:innen finden Sie hier.

Kreis Ostholstein Zuwanderungsbehörde

Fachdienst Zuwanderung und Einbürgerungen

Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
SH-23701 Eutin