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Wie werde ich Berufsbetreuer:in?

Die Betreuungsbehörde des Kreises Ostholstein sucht Personen, die auf selbstständiger Basis im Kreisgebiet rechtliche Betreuungen übernehmen.
Der Beruf der Berufsbetreuerin bzw. des Berufsbetreuers ist jedoch nur möglich, wenn Sie erfolgreich ein Registrierungsverfahren durchlaufen haben. Die Grundlagen sind im Betreuungsorganisationsgesetz (§§ 23-28 BtOG) sowie der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt.

Für die Registrierung einer beruflichen Betreuungsperson ist die Betreuungsbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Betreuungsbüro befindet oder errichtet werden soll. Ist kein Büro vorhanden oder geplant, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz der beruflichen Betreuungsperson.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als berufliche Betreuungsperson bzw. Fragen zum Antragsverfahren haben und sich Ihr Büro oder Wohnsitz im Kreis Ostholstein befindet, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung:

Frau Brauer
Fachgebietsleitung Betreuungsbehörde
+ 49 4521 788 312 m.brauer@kreis-oh.de

Sie können mir auch Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Ausbildungs- und Fortbildungsnachweis(en) per E-Mail zusenden. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen ist es dann möglich, nähere Auskünfte zu den Anforderungen an die Sachkunde zu erteilen.
Ausgenommen von der Sachkundeprüfung sind Personen, die mit zwei abgeschlossenen juristischen Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit nachweisen können.