Hilfen für Menschen mit Behinderung
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Sozial·gesetz·buch 12.
Die kurze Form ist: SGB XII.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- Erwachsenen
- Jugendlichen
- Kindern.
Die Hilfe soll Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft bringen.
Und die Hilfe soll Menschen mit Behinderung helfen.
Zum Beispiel:
- Die Behinderung soll nicht schlimmer werden.
- Die Behinderung soll weggehen.
- Die Behinderung soll besser werden.
Die Hilfe kann an verschiedenen Orten sein.
Zum Beispiel:
- zu Hause
- in einem Wohn·heim
- in einer Werkstatt
- in einer Förderstätte
- im Kindergarten.
Es gibt auch Früh·förderung für Kinder bis zum Schul·anfang.