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Hilfen für Menschen mit Behinderung

Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Sozial·gesetz·buch 12.
Die kurze Form ist: SGB XII.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:

  • Erwachsenen
  • Jugendlichen
  • Kindern.



Die Hilfe soll Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft bringen.
Und die Hilfe soll Menschen mit Behinderung helfen.
Zum Beispiel:

  • Die Behinderung soll nicht schlimmer werden.
  • Die Behinderung soll weggehen.
  • Die Behinderung soll besser werden.



Die Hilfe kann an verschiedenen Orten sein.
Zum Beispiel:

  • zu Hause
  • in einem Wohn·heim
  • in einer Werkstatt
  • in einer Förderstätte
  • im Kindergarten.



Es gibt auch Früh·förderung für Kinder bis zum Schul·anfang.

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss