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Hilfen für Menschen mit Behinderung

Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Sozial·gesetz·buch 12.
Die kurze Form ist: SGB XII.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:

  • Erwachsenen
  • Jugendlichen
  • Kindern.



Die Hilfe soll Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft bringen.
Und die Hilfe soll Menschen mit Behinderung helfen.
Zum Beispiel:

  • Die Behinderung soll nicht schlimmer werden.
  • Die Behinderung soll weggehen.
  • Die Behinderung soll besser werden.



Die Hilfe kann an verschiedenen Orten sein.
Zum Beispiel:

  • zu Hause
  • in einem Wohn·heim
  • in einer Werkstatt
  • in einer Förderstätte
  • im Kindergarten.



Es gibt auch Früh·förderung für Kinder bis zum Schul·anfang.