Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Durch die

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist Inklusion und Barrierefreiheit zu geltendem Recht in Deutschland geworden, das es in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen gilt. Es geht darum, für das Thema zu sensibilisieren und dafür zu werben, dass Inklusion und Barrierefreiheit uns alle angehen.

Hier finden Sie wichtige Gesetze.

UN-Behindertenrechts·konvention

UN-Behindertenrechts·konvention in Leichter Sprache

Das steht im Grund·gesetz.
Das heißt: Niemand darf wegen einer Behinderung Nachteile haben.
Das steht in: Artikel 3, Absatz 3, Satz 2.

Behinderten·gleichstellungs·gesetz
Die kurze Form ist: BGG.

Allgemeines Gleich·behandlungs·gesetz
Die kurze Form ist: AGG.

Bundes·teilhabe·gesetz

Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG

Die Verfassung ist das wichtigste Gesetz von einem Land.
In der Verfassung von Schleswig-Holstein steht in Artikel 7:
Menschen mit Behinderung sollen selbst bestimmen können.
Und Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Dafür soll das Land sorgen.

Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG

Bundes·fach·stelle Barriere·freiheit

Es gibt ein Gesetz für den Nah·verkehr.
Das Gesetz heißt: Personenbeförderungsgesetz.
Die kurze Form ist: PBefG.
In dem Gesetz steht:
Der Nah·verkehr muss barrierefrei sein.
Das heißt:
Alle Menschen sollen die Busse und Bahnen benutzen können.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderung
  • ältere Menschen
  • Menschen mit Kinderwagen.

Der Nah·verkehr sollte bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei sein.
Das steht im PBefG, Paragraph 8, Absatz 3, Satz 3.

Manche Städte haben einen Plan für den Nah·verkehr gemacht.
In dem Plan steht:
So soll der Nah·verkehr barrierefrei werden.
Vielleicht geht das in manchen Städten nicht bis zum 1. Januar 2022.
Dann müssen die Städte das in ihrem Plan schreiben.

Die Städte müssen bei dem Plan mit verschiedenen Personen reden.
Zum Beispiel:

  • mit den Unternehmen von dem Nah·verkehr
  • mit den Behinderten·beauftragten
  • mit den Behinderten·beiräten
  • mit Vereinen von Menschen mit Behinderung
  • mit Vereinen von Fahrgästen.

Alle sollen ihre Meinung sagen können.
Und alle sollen gleich behandelt werden.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die kurze Form ist:
BFSG

Das BFSG ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für die Barriere·freiheit von Produkten und Dienstleistungen.
Das Gesetz ist für die EU.
Die EU hat eine Regel gemacht.
Die Regel heißt: Richtlinie 2019/882.

Paragraph 4 Absatz 4 Kindertagesstättengesetz
Die kurze Form ist:
KiTaG.

Paragraph 4 Absatz 13 Schul·gesetz von Schleswig-Holstein
Die kurze Form ist:
SchulG.

Paragraph 52 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
Die kurze Form ist: LBO.