Beurkundungen
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz eine bestimmte Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
Welche Erklärungen können Sie bei uns beurkunden lassen und welche Unterlagen sind erforderlich ?
Vaterschaftsanerkennung und/oder Zustimmungserklärung der Mutter zur Anerkennung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
- Ggf. Geburtsurkunde des Kindes
Zustimmungserklärung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift des Vaterschaftsanerkennung (sofern bereits erfolgt)
- Ggf. Geburtsurkunde des Kindes
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z.B. Sorgeerklärung, gerichtlicher Beschluss)
Sorgeerklärung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
- Beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung
- Ggf. Geburtsurkunde des Kindes
Unterhalt (Erstfestsetzung oder Abänderung)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück über die Höhe des zu titulierenden Unterhaltsbetrages (z.B. von einem Anwalt, einem anderen Jugendamt, einer anderen Behörde, des anderen Elternteiles)
- Ggf. die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung, etc.)
Terminvereinbarung:
Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen. Damit längere Wartezeiten vermieden werden können, erfolgt die Beurkundung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Dabei kann gleich abgeklärt werden, ob in Ihrem Fall neben den bereits genannten Unterlagen noch weitere Dokumente erforderlich sind.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass sich Termine leicht verschieben können, falls eine vorher stattfindende Beurkundung unvorhergesehen mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Zur Terminvereinbarung wählen Sie bitte:
+49 4521 788-0
Die Beurkundung der oben aufgeführten Erklärungen beim Jugendamt ist kostenfrei.