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Beurkundungen

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz eine bestimmte Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Welche Erklärungen können Sie bei uns beurkunden lassen und welche Unterlagen sind  erforderlich ?

Vaterschaftsanerkennung und/oder Zustimmungserklärung der Mutter zur Anerkennung

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
  • Ggf. Geburtsurkunde des Kindes 

Zustimmungserklärung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift des Vaterschaftsanerkennung (sofern bereits erfolgt)
  • Ggf. Geburtsurkunde des Kindes

Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z.B. Sorgeerklärung, gerichtlicher Beschluss)

Sorgeerklärung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
  • Beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung
  • Ggf. Geburtsurkunde des Kindes

Unterhalt (Erstfestsetzung oder Abänderung)

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück über die Höhe des zu titulierenden Unterhaltsbetrages (z.B. von einem Anwalt, einem anderen Jugendamt, einer anderen Behörde, des anderen Elternteiles)
  • Ggf. die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung, etc.)

Terminvereinbarung:

Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen. Damit längere Wartezeiten vermieden werden können, erfolgt die Beurkundung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Dabei kann gleich abgeklärt werden, ob in Ihrem Fall neben den bereits genannten Unterlagen noch weitere Dokumente erforderlich sind.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass sich Termine leicht verschieben können, falls eine vorher stattfindende Beurkundung unvorhergesehen mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Zur Terminvereinbarung wählen Sie bitte:

+49 4521 788-0

Die Beurkundung der oben aufgeführten Erklärungen beim Jugendamt ist kostenfrei.