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Bauten in oder an Gewässern und Gewässer·kreuzungen

Sie wollen etwas in einem Gewässer bauen?
Oder Sie wollen etwas an einem Gewässer bauen?
Dann brauchen Sie eine Genehmigung.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 23 des Landeswassergesetz Schleswig-Holstein.
Sie wollen etwas an einem Gewässer ändern?
Dann brauchen Sie auch eine Genehmigung.
Was sind bauliche Anlagen?
Bauliche Anlagen sind zum Beispiel:

  • Durchlässe
  • Brücken
  • Wehre
  • Ufer·bebauungen
  • Stege.

Was sind Gewässer·kreuzungen?
Gewässer·kreuzungen sind zum Beispiel:

  • Kabel
  • Versorgungs·leitungen
  • Entsorgungs·leitungen
  • Düker.

Diese Sachen gehen über ein Gewässer.
Oder diese Sachen gehen unter ein Gewässer.

Es gibt diese Infos und Formulare:

Antrags·formular Stege

Infos für Anträge:
Sie wollen etwas an einem Gewässer bauen?

Ansprech·partner: in Kreis Ostholstein

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Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss