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Online-Anmeldung

Hallo,

Wir bieten die Belehrung nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetztes nur noch online an.

Hier können Sie sich für die Belehrung anmelden:

https://oh.gotzg.de

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss