Bauaufsicht
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Beseitigung von baulichen Anlagen
Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Hinweis:
Die Städte Bad Schwartau und Neustadt in Holstein haben eine eigene Bauaufsicht. Daher ist der Kreis für diese beiden Bauorte nicht zuständig.