Vorsorgemöglichkeiten
Aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt kann die Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt werden. Es ist daher wichtig, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Selbstbestimmung bewahren und regeln, wer im Bedarfsfall für Sie Entscheidungen treffen soll.
Warum ist Vorsorge wichtig?
Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, riskiert, dass im Ernstfall niemand für ihn oder sie handeln darf. Ehepartner, Eltern oder erwachsene Kinder können sich nicht automatisch gegenseitig vertreten.
Ausnahme: Seit dem 01.01.2023 gilt im Ehegattenvertretungsrecht, dass Ehepartner sich gegenseitig für sechs Monate in Gesundheitsfragen vertreten können, wenn einer von beiden dazu nicht in der Lage ist. Diese Regelung ist jedoch nur eine Übergangslösung. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Vereinbarung, bei der Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die in bestimmten Bereichen für Sie handeln darf, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit können Sie eine gesetzliche Betreuung vermeiden.
- Sie können selbst festlegen, welche Aufgaben die bevollmächtigte Person übernehmen soll (z.B. Gesundheitsfragen, Finanzen, Wohnungsangelegenheiten).
- Die Vollmacht sollte schriftlich erfolgen, um Klarheit und Beweiskraft zu gewährleisten.
- Es gibt keine festen Formvorschriften, aber eine schriftliche Form ist empfehlenswert (Unterstützung bei der Erstellung erhalten Sie durch die Betreuungsvereine)
- Eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Notarinnen und Notare sowie Mitarbeitende der Betreuungsbehörde können diese Beglaubigung vornehmen.
- Für die Beglaubigung in der Betreuungsbehörde fällt eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € an.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle einer gerichtlichen Betreuung für Sie sorgen soll oder wer ausgeschlossen ist. Das Gericht wird Ihre Wünsche bei der Auswahl der Betreuungsperson berücksichtigen.
- Sie können die Betreuungsverfügung eigenständig erstellen oder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht.
- Sie sollte schriftlich sein, um Klarheit zu schaffen.
- Auch hier ist eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift empfehlenswert.
- Notarinnen, Notare oder Mitarbeitende der Betreuungsbehörde können die Beglaubigung vornehmen.
Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente benötigen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Es ist nie zu früh, um für die eigene Zukunft vorzusorgen!