Inhalt

Aufgaben

Die Betreuungs·behörde kümmert sich um die Menschen.
Das Gesetz über die Betreuungs·behörde sagt:
Was muss die Betreuungs·behörde machen?
Das Gesetz heißt: Betreuungs·behörden·gesetz.
Kürzel: BtBG.


Die Betreuungs·behörde macht Werbung.
Und die Betreuungs·behörde informiert.
Zum Beispiel:
über das Thema Betreuung

  • über Vorsorge·vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • über die Arbeit von den Betreuerinnen und Betreuer
  • über die Arbeit von den Bevollmächtigten.

Die Betreuungs·behörde hilft auch bei der Arbeit von den Bevollmächtigten und den Betreuerinnen und Betreuer.
Die Betreuungs·behörde hilft auch bei der Ausbildung von den Bevollmächtigten und den Betreuerinnen und Betreuer.
Die Betreuungs·behörde hilft auch bei der Arbeit von dem Gericht.
Zum Beispiel:

  • wenn das Gericht eine Person braucht
  • wenn das Gericht Infos braucht.

Die Betreuungs·behörde kann Zwangsmassnahmen machen.
Zwangsmassnahmen sind zum Beispiel:

  • eine Untersuchung
  • eine Behandlung.

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss