Sozialhilfe - Hilfen zur Pflege
Das Fachgebiet Hilfen zur Pflege erbringt die gesetzlichen Leistungen vor allem für ältere Menschen, die pflegebedürftig sind und die entweder ambulante Hilfen zur Pflege sowie sonstige Unterstützungen in ihrer eigenen Häuslichkeit bedürfen oder die Hilfen zur Pflege in stationären Einrichtungen benötigen. Unterstützt werden ferner Menschen, die Anspruch auf weitere soziale Entschädigungsleistung, insbesondere Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz und der Blindenhilfe, haben. Darüber hinaus ist dieses Fachgebiet auch zuständig für Pflegesatzverhandlungen einschließlich der Investitionskostenvereinbarungen für stationäre Einrichtungen sowie die Gewährung pauschaler Zuschüsse an ambulante Pflegedienste zur Abgeltung laufender Aufwendungen im Sinne des § 82 SGB XI (Investitionskostenpauschale) nach dem Landespflegegeldgesetz.