Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Auf der Grundlage des 9. Buches Sozialgesetzbuch werden Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Handicaps unterstützt. Besondere Aufgabe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Betroffenen in die Gesellschaft einzugliedern.
Zum Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe