Zuständigkeiten und Ansprech·partner und Ansprech·partnerinnen
Wo ist das Kind?
Das ist wichtig für die Zuständigkeit.
Sie haben noch Fragen zum Antrag?
Dann können Sie sich an diese Stelle wenden:
Frau Ulrich ist für die Orte zuständig:
- Fehmarn
- Ratekau
Frau ? / Herr? ist für die Orte zuständig:
- Amt Oldenburg-Land
- Dahme
- Eutin
- Grömitz
- Grube
- Heiligen·hafen
- Kellenhusen
- Lensahn
- Mal·ente
- Oldenburg in Holstein
- Schashagen
- Schön·walde.
Sie ist auch für die Betreuung bei Tages·pflege·personen außerhalb von Kreis Ostholstein zuständig.
Frau Marquardt ist für diese Orte zuständig:
- Ahrensbök
- Alten·krempe
- Bad Schwartau
- Bosau
- Kasseedorf
- Neu·stadt i.H.
- Scharbeutz
- Sierksdorf
- Stock·elsdorf
- Süsel
- Timmendorfer Strand.
Sie ist auch für die Betreuung bei Tages·pflege·personen außerhalb von Kreis Ostholstein zuständig.
Frau Holst ist Fach·aufsicht und Fach·beratung.
Sie gibt die Erlaubnis für die Tages·pflege.