Zuständigkeiten und Ansprech·partner und Ansprech·partnerinnen
Wo ist das Kind?
Das ist wichtig für die Zuständigkeit.
Sie haben noch Fragen zum Antrag?
Dann können Sie sich an diese Stelle wenden:
Frau Ulrich ist für die Orte zuständig:
- Fehmarn
- Ratekau
Frau ? / Herr? ist für die Orte zuständig:
- Amt Oldenburg-Land
- Dahme
- Eutin
- Grömitz
- Grube
- Heiligen·hafen
- Kellenhusen
- Lensahn
- Mal·ente
- Oldenburg in Holstein
- Schashagen
- Schön·walde.
Sie ist auch für die Betreuung bei Tages·pflege·personen außerhalb von Kreis Ostholstein zuständig.
Frau Marquardt ist für diese Orte zuständig:
- Ahrensbök
- Alten·krempe
- Bad Schwartau
- Bosau
- Kasseedorf
- Neu·stadt i.H.
- Scharbeutz
- Sierksdorf
- Stock·elsdorf
- Süsel
- Timmendorfer Strand.
Sie ist auch für die Betreuung bei Tages·pflege·personen außerhalb von Kreis Ostholstein zuständig.
Frau Holst ist Fach·aufsicht und Fach·beratung.
Sie gibt die Erlaubnis für die Tages·pflege.
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss