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Zuständigkeiten und Ansprech·partner und Ansprech·partnerinnen

Wo ist das Kind?
Das ist wichtig für die Zuständigkeit.
Sie haben noch Fragen zum Antrag?
Dann können Sie sich an diese Stelle wenden:

Frau Ulrich ist für die Orte zuständig:

  • Fehmarn
  • Ratekau

Frau ? / Herr? ist für die Orte zuständig:

  • Amt Oldenburg-Land
  • Dahme
  • Eutin
  • Grömitz
  • Grube
  • Heiligen·hafen
  • Kellenhusen
  • Lensahn
  • Mal·ente
  • Oldenburg in Holstein
  • Schashagen
  • Schön·walde.

Sie ist auch für die Betreuung bei Tages·pflege·personen außerhalb von Kreis Ostholstein zuständig.

Frau Marquardt ist für diese Orte zuständig:

  • Ahrensbök
  • Alten·krempe
  • Bad Schwartau
  • Bosau
  • Kasseedorf
  • Neu·stadt i.H.
  • Scharbeutz
  • Sierksdorf
  • Stock·elsdorf
  • Süsel
  • Timmendorfer Strand.

Sie ist auch für die Betreuung bei Tages·pflege·personen außerhalb von Kreis Ostholstein zuständig.

Frau Holst ist Fach·aufsicht und Fach·beratung.
Sie gibt die Erlaubnis für die Tages·pflege.