Kinder·tages·betreuung in Ost·holstein
Der Kreis Ost·holstein hat viele verschiedene Einrichtungen für Kinder.
Die Einrichtungen betreuen Kinder von 0 bis 6 Jahren.
Kinder·betreuung
Die Kinder·betreuung ist die Betreuung von Kindern außerhalb der Familie.
Die Kinder werden in einer Einrichtung betreut.
Zum Beispiel:
- in einer Kinder·tages·stätte
- in einem Hort
Der Hort ist eine Einrichtung.
Die Einrichtung ist für Kinder und Jugendliche.
Die Einrichtung hilft den Kindern und Jugendlichen.
Die Kinder und Jugendlichen können dort am Tag bleiben.
Das Fachwort ist: Kindertagesbetreuung.
Die Kinder sind in der Grund·schule.
Sie gehen meistens bis zur vierten Klasse in den Hort. - in einer Kinder·tages·pflege·stelle.
Die Kinder·betreuung wird von der Kinder·und Jugend·hilfe gesteuert.
Das heißt:
Die Kinder sollen gut aufwachsen.
Sie sollen viel lernen und sich gut entwickeln.
Sie sollen gut mit anderen Kindern zusammen sein können.
Und sie sollen gut alleine sein können.
Das ist wichtig für ihre ganze Zukunft.
Das steht im Gesetz.
Im Sozial·gesetz·buch 8 steht:
Die Kinder·betreuung soll die Erziehung und Bildung von Kindern unterstützen.
Und die Erziehung und Bildung von Kindern in der Familie unterstützen und ergänzen.
Damit Eltern besser arbeiten können und ihre Kinder erziehen können.
Dafür erstellt die Kinder· und Jugend·hilfe Bedarfs·pläne.
Angebote
Es gibt viele verschiedene Angebote für Eltern.
Zum Beispiel:
- Kinder·tages·stätten in Ost·holstein
- Internet·seite für Kitas in Schleswig-Holstein
- Kinder·tagespflege
- Tages·mütter in Ost·holstein
Ermäßigung vom Kosten·beitrag
Sie verdienen wenig Geld?
Oder Sie haben mehrere Kinder?
Dann können Sie einen Beitrag für die Kinder·betreuung bekommen.
Der Beitrag heißt: Teilnahme·beitrag.
Oder Sie bekommen das Geld für die Kinder·betreuung direkt von der Kinder·tages·stätte.
Das nennt man: Gebühr für die Förderung von Kindern in Kinder·tages·einrichtungen.
Wie viel Geld bekommen Sie?
Das ist unterschiedlich.
Es gibt verschiedene Regeln dafür.
Die Regeln stehen in einer Satzung vom Kreis Ost·holstein.
Die Satzung ist vom 19. Juni 2012.
Die Regeln sind für den Kreis Ost·holstein.
Die Regeln sind für den Kreis Ost·holstein anders als für andere Kreise.
Sie können uns fragen:
- Wie viel Geld bekomme ich?
- Wie kann ich das Geld bekommen?
- Welche Regeln gelten für mich?
- Welche Hilfen gibt es noch?
Wir helfen Ihnen gerne.
Wir sind da. Für die Betreuungs·orte sind verschiedene Menschen zuständig:
Frau Drückhammer
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr morgens.
Sie können uns auch anrufen.
Telefon·nummer 0431 869-0
Zuständig für:
- Ahrensbök
- Bad Schwartau
- Bosau
- Scharbeutz
- Stockelsdorf
Frau Brandt
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr morgens bis 15:30 Uhr nachmittags.
Sie können uns auch anrufen.
Telefon·nummer 04521 788-317
Zuständig für:
- Amt Oldenburg-Land
- Heiligenhafen
- Lensahn
- Malente
- Oldenburg in Holstein
- Ratekau
- Timmendorfer Strand
Frau Bauer
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr morgens bis 15:30 Uhr mittags.
Sie können uns auch anrufen.
Telefon·nummer 04521 788-490
Zuständig für:
- Amt Ostholstein-Mitte
- Eutin/Süsel
- Fehmarn
- Grömitz
- Neustadt inHolstein