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Manche Menschen benutzen das Grund·wasser. Manche Menschen machen auch Löcher in die Erde.

Sie wollen Grund·wasser benutzen?
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis bekommen Sie von der Unteren Wasser·behörde.
Sie wollen zum Beispiel:

  • Grund·wasser nehmen
  • Grund·wasser stauen
    Das heißt: Sie wollen das Grund·wasser an einem Ort sammeln.
  • Grund·wasser umleiten
    Das heißt: Sie wollen das Grund·wasser an einen anderen Ort bringen.
  • Grund·wasser absenken
    Das heißt: Sie wollen weniger Grund·wasser haben.
  • Grund·wasser freilegen
    Das heißt: Sie wollen das Grund·wasser sichtbar machen.

Vielleicht wollen Sie auch etwas in das Grund·wasser geben.
Dann brauchen Sie auch eine Erlaubnis.

Sie wollen Grund·wasser nehmen?
Dann müssen Sie Geld an das Land Schleswig-Holstein bezahlen.
Wie viel Grund·wasser haben Sie genommen?
Das müssen Sie jedes Jahr der Unteren Wasser·behörde sagen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Wasser·abgaben·gesetz.
Die kurze Form ist: Paragraph 3 LWAG.
Sie können dafür ein Formular benutzen.
Das Formular gibt es hier auf der Internet·seite.

Sie wollen eine Erlaubnis?
Dann sind diese Gesetze wichtig:

  • Paragraph 8 Wasserhaushaltsgesetz
  • Paragraph 9 Wasserhaushaltsgesetz.

Die kurze Form ist: WHG.

Für diese Sachen brauchen Sie zum Beispiel eine Erlaubnis:

Grundwasserentnahmen(z.B Grundwasserabsenkungen, Bewässerungen oder Trinkwassernutzung) Geothermieanlagen(z.B. Erdwärmesonden und Kollektoren)

Formular für Erdaufschlüsse

    Kies·abbau

Mehr Infos:

Infos zum Wegwerfen von Bohrgut

Ansprech·partnerinnen für Grund·wasser bei Kreis Ostholstein