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Sammelentsorgungsnachweis

Liegen Ihre Abfallmengen unter 20 Tonnen pro Jahr und Abfallart, dann können Sie auch den Sammelentsorgungsnachweis eines von Ihnen beauftragten Abfallsammlers nutzen. In diesem Fall brauchen Sie keinen eigenen Entsorgungsnachweis. Der Abfallsammler unterliegt dann der sogenannten Nachweispflicht, d.h. er führt den Sammelentsorgungsnachweis. Fragen Sie den Abfallsammler nach einer Kopie seines Sammelentsorgungsnachweises und bewahren Sie diese auf. Als Nachweis über die durchgeführte Entsorgung erhalten Sie bei jeder Abholung einen Übernahmeschein (Verbleibskontrolle).