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Was ist ein privilegieres Verfahren

Ist der Entsorger ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, ein EMAS (Europäisches Umweltmanagement-System)-Betrieb oder sonst von der Verpflichtung zur Einholung der Einzelbestätigung freigestellt, so entfällt die Pflicht zur Einholung der behördlichen Bestätigung des Entsorgungsnachweises. In dem Fall übersenden der Abfallerzeuger und der Abfallentsorger jeweils eine Ausfertigung der Nachweiserklärungen an die für sie zuständige Behörde. Dadurch verkürzt sich die Zeit bis zum Entsorgungsbeginn. Ferner entfallen die Gebühren für den Entsorgungsnachweis.