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Beförderungserlaubnis und Anzeigepflicht für Sammler und Beförderer

Für das gewerbsmäßige Befördern von gefährlichen Abfällen ist eine Beförderungserlaubnis erforderlich, die auf Antrag bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen erteilt wird. Der Antrag ist zu richten an: GOES mbH, Havelstr.7, 24539 Neumünster.