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Woraus besteht ein Entsorgungsnachweis

Der Entsorgungsnachweis bei der Einzelentsorgung besteht aus dem „Deckblatt“, der Verantwortlichen Erklärung“ des Abfallerzeugers (ggf. mit „Deklarationsanalyse“), der „Annahmeerklärung“ des Abfallentsorgers sowie der behördlichen Bestätigung der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde (für Anlagen in Schleswig-Holstein: GOES mbH, Havelstr.7, 24539 Neumünster; http://www.goes-sh.de/). Ein Entsorgungsnachweis gilt längstens fünf Jahre. Seit 01.04.2010 werden alle Entsorgungsnachweise und auch die Begleitscheine nur noch elektronisch geführt.
Einzelheiten zur elektronischen Nachweisführung finden Sie z.B. auf der Seite der ZKS Abfall oder im eANVPortal unter http://www.zks-abfall.de oder https://www.eanvportal.de.