Finanzielle Hilfen
Für ein Pflegekind wird bei Unterbringung in einer Pflegefamilie Pflegegeld gezahlt. Dieses Pflegegeld gilt nicht als Einkommen der Pflegeeltern, sondern ist Unterhalt für das Kind und in seiner Höhe unabhängig vom Einkommen der Pflegeeltern. Das Pflegegeld soll den gesamten regelmäßigen Bedarf des Pflegekindes abdecken, also Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Schulbedarf, Körper- und Gesundheitspflege und Taschengeld.