Förderung der Jugend·arbeit
Die Jugend·arbeit ist ein Teil von der Jugend·hilfe.
Die Jugend·arbeit ist aber auch ein eigener Bereich.
Die Jugend·arbeit hilft jungen Menschen.
Die Jugend·arbeit hilft jungen Menschen:
- sich zu entwickeln
- in der Gesellschaft zu leben
- Werte zu kennen
- Werte wichtig zu finden
- Werte zu erleben
- selbstständig zu sein.
Die Jugend·arbeit interessiert sich für die Interessen von jungen Menschen.
Und die jungen Menschen können mitbestimmen.
Deshalb arbeiten viele junge Menschen freiwillig in der Jugend·arbeit.
Förderung der Jugend·arbeit
Der Kreis Ostholstein hilft bei der Jugend·arbeit.
Zum Beispiel:
- bei Projekten
- bei Einrichtungen
- bei Veranstaltungen.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln heißen:
Richtlinien zur Förderung der Jugend·arbeit im Kreis Ostholstein.
Sie müssen die Anträge an diese Stelle schicken:
Teilnahme·liste für die Jugend·freizeit und für die Mitarbeiteraus- und fortbildung
Förderung von neuen Projekten in der Jugend·arbeit
Sie wollen ein neues Projekt für die Jugend·arbeit machen?
Dann können Sie dafür Geld bekommen.
Sie können sich darüber informieren.
Und Sie können sich beraten lassen.
Das steht im 7. Teil von den Regeln zur Förderung der Jugend·arbeit im Kreis Ostholstein.
Ansprech·partner:
Das Jugend·ferien·werk hilft.
Kinder und Jugendliche können Geld für Ferien·fahrten bekommen.
Das Geld heißt: Zuschüsse.
Die Ferien·fahrten sind für die Jugend·arbeit im Kreis Ostholstein.
Das steht in den Regeln zur Förderung von der Jugend·arbeit im Kreis Ostholstein.
Sie können sich beraten lassen.
Und Sie können das Geld beantragen.
Dafür ist der Kreis·jugend·ring Ost·holstein zuständig.
Frau Angelique Freitag
Telefon·nummer: 015782813768
Infos und Anträge:
www.kjr-oh.de/jugendferienwerk/richtlinien-antraege.htmlAktuelle Angebote von Ferien·freizeiten:
www.kjr-oh.de/jugendferienwerk/richtlinien-antraege.html www.kjr-oh.de/jugendferienwerk/richtlinien-antraege.htmlGeld für Familien·urlaube:
Sie wollen mehr Infos?
Oder Sie wollen eine Beratung?
Dann können Sie sich an den Kinder·schutz·bund wenden.
Der Kinder·schutz·bund ist im Kreis·verband Ost·holstein.
Das Familien·zentrum Neu·stadt i.H. hilft Ihnen auch.
Sie können Frau Bruhn anrufen.
Die Telefon·nummer ist: 04561-5248183
Sie können Frau Bruhn auch eine E-Mail schreiben.
JULEICA - Jugend·leiter-Card
Die Jugend·leiter/In-Card ist ein Ausweis.
Die kurze Form ist: Juleica.
Der Ausweis ist für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiter-innen in der Jugend·arbeit.
Ehrenamtlich heißt:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiter-innen arbeiten freiwillig.
Sie bekommen kein Geld dafür.
Der Ausweis zeigt:
- Die Person arbeitet ehrenamtlich in der Jugend·arbeit.
- Die Person hat eine Ausbildung für die Arbeit gemacht.
Die Juleica soll auch zeigen:
Die Gesellschaft sagt Danke für die ehrenamtliche Arbeit.
Alle wichtigen Infos für die Juleica.
Die Juleica ist ein Ausweis für Jugend·leiter und Jugend·leiterinnen.
- _iks
Sie wollen die Juleica haben?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Das geht nur im Internet.
- _iks
Vorteile von der Juleica:
_iksSie können bis zu 12 Tage im Jahr frei bekommen.
Das ist für:
- Grund·bildung
- Fort·bildung
- Frei·zeiten.
Sie bekommen dann trotzdem Geld für die Arbeit.
Sie müssen das beim Kreis beantragen.
Mehr Infos dazu finden Sie unten.
Sie können kostenlos Mitglied in der DJH werden.
Und Sie bekommen 10 Prozent Rabatt auf:
- Unterkunft
- Essen und Trinken bei privaten Aufenthalten.
Es gibt noch mehr Vergünstigungen mit der Juleica.
Die Vergünstigungen stehen auf der Seite _iks.
Sie können nicht arbeiten? Dann bekommen Sie Geld für die Zeit.
Sie können Infos bekommen.
Sie können sich beraten lassen.
Und Sie können einen Antrag machen.
Das geht bei:
Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
E-Mail:
Sie arbeiten ehrenamtlich in der Jugend·arbeit?
Das heißt:
Sie arbeiten freiwillig mit jungen Menschen.
Dafür bekommen Sie kein Geld.
Sie haben dafür eine Frei·stellung von Ihrem Arbeit·geber bekommen?
Das heißt:
Sie müssen dafür nicht arbeiten.
Dann können Sie einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Erstattung von Verdienst·ausfall.
Das heißt:
Sie bekommen Geld für die Zeit, in der Sie nicht arbeiten.
Die Regeln dafür stehen im Gesetz.
Das Gesetz heißt: LVO über Frei·stellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugend·arbeit.
Die kurze Form ist: Frei·StVO.
Hinweis:
Sie wollen einen Antrag auf Verdienst·ausfall machen?
Dann muss der Antrag mindestens 2 Wochen vor der Maßnahme bei der Kreis Ostholstein ankommen.
Inklusion in der Jugend·arbeit
Der Kreis hilft bei der Inklusion in der Jugend·arbeit.
Inklusion heißt:
Alle Menschen sollen überall mitmachen können.
Das gilt für die offene Jugend·arbeit.
Und das gilt für die verbandliche Jugend·arbeit.
Dafür arbeitet der Kreis mit dem Kinder- und Jugend·netz·werk Neu·stadt in Holstein e.V. zusammen.
Das Kinder- und Jugend·netz·werk Neu·stadt in Holstein
e.V. ist ein Verein.
Der Verein hat eine Platt·form.
Auf der Platt·form gibt es Infos und Hilfe für Inklusion in der Jugend·arbeit.
Verleih von Barriboxen an Schulen im Kreis Ostholstein
Kinder und Jugendliche sollen mitmachen können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
Sie können mitmachen.
Dafür gibt es Beratungen und Infos.
Die Jugend·gremien sollen sich im Kreis vernetzen.
Ansprech·partner:
Ansprech·partner und Ansprech·partnerinnen in der Jugend·arbeit vor Ort
Viele Städte und Gemeinden im Kreis haben eine eigene Jugend·arbeit.
Die Jugend·arbeit ist direkt vor Ort.
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss