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Regeln für kleine Betriebe

Hierunter fallen alle Betriebe, deren Verkaufsfläche (einschließlich aller Lager-  und Versandflächen) kleiner ist als 80 Quadratmeter und weniger als 5 Vollzeitmitarbeiter*innen beschäftigen.

• Die Betriebe, die beide Voraussetzungen erfüllen, können eine Erleichterung in Anspruch nehmen, indem sie ihrer Kundschaft anbieten selbst mitgebrachte Behältnisse mit ihren Speisen und Getränken zu befüllen.

• Für die Anwendung dieser Erleichterung ist allerdings die Größe des gesamten Unternehmens maßgeblich. Besteht ein Unternehmen aus mehreren Filialen so sind die Mitarbeiterzahl und die Verkaufsfläche des gesamten Unternehmens entscheidend. Die Filialen werden nicht einzeln betrachtet.

• Die Betriebe sind verpflichtet, ihre Kundschaft auf diese Möglichkeit durch gut sichtbare Informationstafeln darauf hinzuweisen, dass sie Essen und Getränke in mitgebrachte Gefäße abfüllen.

• Die Betriebe sind allerdings nicht dafür verantwortlich, dass die mitgebrachten Behältnisse für den Transport der Waren und Getränke geeignet sind.

• Beim Befüllen der Behältnisse sind die geltenden Hygienevorschriften zu beachten.