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Schulraum-Nutzung

Die Schulräume dienen in erster Linie den schulischen Veranstaltungen des Kreises Ostholstein. Daneben stehen sie auf Antrag auch anderen Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung. Der Antrag muss schriftlich bei der Schule eingereicht werden.

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für das Land Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 49 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein hat der Kreistag am 25.03.2014 folgende Benutzungs- und Gebührensatzung erlassen:

Benutzungs- und Gebührensatzung über die Bereitstellung von Räumen in den Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein