Wie benutzt man die Räume in der Schule?
Die Schul·räume sind für die Veranstaltungen vom Kreis Ostholstein.
Sie wollen die Schul·räume auch benutzen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Der Antrag muss schriftlich sein.
Und Sie müssen den Antrag bei der Schule abgeben.
Es gibt verschiedene Gesetze.
Die Gesetze sind:
- Paragraph 4 von der Kreis·ordnung für das Land Schleswig-Holstein
- Paragraph 49 Abs. 3 vom Schul·gesetz für das Land Schleswig-Holstein
- Paragraphen 1, 2 und 6 vom Kommunalabgabengesetz für das Land Schleswig-Holstein.
Der Kreistag hat am 25. März 2014 eine neue Benutzungs- und Gebühren·satzung gemacht.
Eine Benutzungs- und Gebühren·satzung ist ein Gesetz.
Es gibt Regeln für die Benutzung von Räumen in den Beruflichen Schulen vom Kreis Ostholstein.
Und es gibt Regeln für die Kosten von den Räumen.