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Kostenlose Schülerbeförderung

Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung sind bei der Stadt oder Gemeinde zu stellen, die Träger der besuchten Schule ist. Wird z.B eine Schule am Schulstandort Neustadt in Holstein besucht, ist unabhängig vom Wohnort des Kindes der Antrag auf kostenlose Schülerbeförderung bei der Stadt Neustadt in Holstein zu stellen.

Sofern ein Kind mit einem Wohnort im Kreis Ostholstein eine Schule außerhalb des Kreises Ostholstein z.B. in Lübeck oder im Kreis Plön besucht, ist der Antrag beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Regionale Planung, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin zu stellen. Das Antragsformular steht hier zum Download bereit. Das eingescannte und unterschriebene Formular können Sie auch per E-Mail an d.westphal@kreis-oh.de übermitteln.

Näheres regelt die Schülerbeförderungssatzung.