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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Es gibt das Fach·gebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten.
Dort macht man bestimmte Aufgaben.

Außerdem:

Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (außerhalb des Straßenverkehrsrechts)

Ermittlungs·gruppe Schwarz·arbeit

Hinweis:
Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder abmelden?
Dann müssen Sie zu einer Behörde gehen.
Die Behörde heißt: Ordnungs·behörde.
Die Ordnungs·behörde ist meistens in Ihrer Gemeinde.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist in Lübeck.

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss