Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde)
In dem Gesetz zum Schutz der Natur sind nicht nur die Ziele, Aufgaben und Inhalte des Naturschutzes und der Landschaftspflege beschrieben, sondern auch Instrumente vorgegeben, wie diese umzusetzen sind. Zuständig für die Einhaltung und Umsetzung des Naturschutzrechts sind die Naturschutzbehörden Umweltministerium als oberste, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Fachbehörde und teilweise obere Naturschutzbehörde, die Kreise als untere Naturschutzbehörde.