Abfall (Untere Abfallbehörde)
Die untere Abfallbehörde ist zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung. Hierzu gehören die Überwachung von abfallerzeugenden Betrieben und die Überwachung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen. Sind Abfälle rechtswidrig abgelagert worden, so wird von ihr die ordnungsgemäße Entsorgung veranlasst. Zentrale abfallrechtliche Vorschriften sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Landesabfallgesetz (LAbfG).