Erstattung des Verdienstausfalls
Information, Beratung und Beantragung beim Kreis Ostholstein,
Lübecker Str. 41, 23701 Eutin,
E-Mail: jugendarbeit@kreis-oh.de
Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall nach §2 der LVO über Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (FreiStVO):
Hinweis:
Der Antrag auf Verdienstausfall muss mind. 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Kreis Ostholstein eingegangen sein.