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Sie können nicht arbeiten? Dann bekommen Sie Geld für die Zeit.

Sie können Infos bekommen.
Sie können sich beraten lassen.
Und Sie können einen Antrag machen.
Das geht bei:
Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
E-Mail:

jugendarbeit@kreis-oh.de

Sie arbeiten ehrenamtlich in der Jugend·arbeit?
Das heißt:
Sie arbeiten freiwillig mit jungen Menschen.
Dafür bekommen Sie kein Geld.
Sie haben dafür eine Frei·stellung von Ihrem Arbeit·geber bekommen?
Das heißt:
Sie müssen dafür nicht arbeiten.
Dann können Sie einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Erstattung von Verdienst·ausfall.
Das heißt:
Sie bekommen Geld für die Zeit, in der Sie nicht arbeiten.
Die Regeln dafür stehen im Gesetz.
Das Gesetz heißt: LVO über Frei·stellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugend·arbeit.
Die kurze Form ist: Frei·StVO.

Hinweis:
Sie wollen einen Antrag auf Verdienst·ausfall machen?
Dann muss der Antrag mindestens 2 Wochen vor der Maßnahme bei der Kreis Ostholstein ankommen.

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss