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Sie können nicht arbeiten? Dann bekommen Sie Geld für die Zeit.

Sie können Infos bekommen.
Sie können sich beraten lassen.
Und Sie können einen Antrag machen.
Das geht bei:
Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
E-Mail:

jugendarbeit@kreis-oh.de

Sie arbeiten ehrenamtlich in der Jugend·arbeit?
Das heißt:
Sie arbeiten freiwillig mit jungen Menschen.
Dafür bekommen Sie kein Geld.
Sie haben dafür eine Frei·stellung von Ihrem Arbeit·geber bekommen?
Das heißt:
Sie müssen dafür nicht arbeiten.
Dann können Sie einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Erstattung von Verdienst·ausfall.
Das heißt:
Sie bekommen Geld für die Zeit, in der Sie nicht arbeiten.
Die Regeln dafür stehen im Gesetz.
Das Gesetz heißt: LVO über Frei·stellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugend·arbeit.
Die kurze Form ist: Frei·StVO.

Hinweis:
Sie wollen einen Antrag auf Verdienst·ausfall machen?
Dann muss der Antrag mindestens 2 Wochen vor der Maßnahme bei der Kreis Ostholstein ankommen.