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Förderung der Jugend·arbeit

Der Kreis Ostholstein hilft bei der Jugend·arbeit.
Zum Beispiel:

  • bei Projekten
  • bei Einrichtungen
  • bei Veranstaltungen.
    Dafür gibt es Regeln.
    Die Regeln heißen:
    Richtlinien zur Förderung der Jugend·arbeit im Kreis Ostholstein.

Sie müssen die Anträge an diese Stelle schicken:

Kreis Ostholstein

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe

Kreis Ostholstein
Förderung der Jugendarbeit

Lübecker Staße 41
23701 Eutin

Teilnahme·liste für die Jugend·freizeit und für die Mitarbeiteraus- und fortbildung