Förderung der Jugend·arbeit
Der Kreis Ostholstein hilft bei der Jugend·arbeit.
Zum Beispiel:
- bei Projekten
- bei Einrichtungen
- bei Veranstaltungen.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln heißen:
Richtlinien zur Förderung der Jugend·arbeit im Kreis Ostholstein.
Sie müssen die Anträge an diese Stelle schicken:
Teilnahme·liste für die Jugend·freizeit und für die Mitarbeiteraus- und fortbildung