Tätigkeitsfelder und Aufgabenspektrum
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten bei schulbezogenen Problemen,
- Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
- Lehrkräftefortbildung und
- Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge.
Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes (schleswig-holstein.de - Lehrkräftegesundheit - Schulpsychologischer Dienst). Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Angebote sind unentgeltlich.
Das verbindliche Konzept des schulpsychologischen Dienstes des Landes Schleswig-Holstein und nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal “Bildung Schleswig-Holstein“.