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Inverkehrbringen und Verwenden

Das Inverkehrbringen und Verwenden von hergestellten mineralischen Ersatzbaustoffen, z.B. von RC-Baustoffen wie Betonmineralgemischen oder Mischrecyclingmaterial, ist ab dem 01.08.2023 ausschließlich nach erfolgter 3-stufiger Güteüberwachung (gemäß Unterabschnitt 1 ErsatzbaustoffV), entsprechender Klassifizierung in eine Materialklasse (§11 ErsatzbaustoffV) und Berücksichtigung der Einbautabellen nach Anlage 2 und 3 ErsatzbaustoffV möglich.