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Welche Aufgaben hat ein:e Vormund:in?

Ein:e Vormund:in übernimmt die volle rechtliche Vertretung für den jungen Menschen und ist seine persönliche Ansprechperson. Diese Person berät und begleitet den jungen Menschen in allen Lebenslagen und trifft als Sorgeberechtigte:r mit dem jungen Menschen und in seinem Interesse Entscheidungen z.B. zur Unterbringung, zur gesundheitlichen Versorgung, zu schulischen Angelegenheiten und zur Berufswahl. Beispielweise sind dies:

  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht – die Entscheidung, wo das Kind lebt und ob es zum Beispiel an Ferienreisen teilnehmen darf  
  • die Gesundheitssorge – das Recht, Operationen und Impfungen zu genehmigen oder medizinische Hilfsmittel zu beantragen  
  • Kindergarten- und schulische Angelegenheiten und Berufswahl
  • das Recht, Hilfen für das Kind zu beantragen – im Bereich Jugendhilfe und für weitere soziale Leistungen
  • die Vermögenssorge – alle Angelegenheiten, die das Vermögen des Kindes betreffen