Wer kann eine Vormundschaft übernehmen?
Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige Volljährige eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen.
Der Gesetzgeber hat die Vorgaben bezüglich der Eignung einer Vormundin/ eines Vormunds geregelt.
Im Wesentlichen wünschen wir uns für die Kinder und Jugendlichen, die eine:n Vormund:in benötigen, Menschen die folgendes mitbringen:
- sich Zeit nehmen und zuverlässig sein,
- bei Problemen und Fragen weiterhelfen und offen sein,
- die Interessen der Kinder verantwortungsvoll und unvoreingenommen vertreten,
- sie in alle Entscheidungen mit einbeziehen,
- selber eine stabile Lebenssituation vorweisen können,
- Bereitschaft mit dem Helfernetzwerk des Kindes oder Jugendlichen zusammenzuarbeiten,
- Bereitschaft, an unseren Schulungsangeboten und Hilfsangeboten teilzunehmen.