Inhalt

Wer kann eine Vormundschaft übernehmen?

Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige Volljährige eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen.

Der Gesetzgeber hat die Vorgaben bezüglich der Eignung einer Vormundin/ eines Vormunds geregelt.

Im Wesentlichen wünschen wir uns für die Kinder und Jugendlichen, die eine:n  Vormund:in benötigen, Menschen die folgendes mitbringen:

  • sich Zeit nehmen und zuverlässig sein,
  • bei Problemen und Fragen weiterhelfen und offen sein,
  • die Interessen der Kinder verantwortungsvoll und unvoreingenommen vertreten,
  • sie in alle Entscheidungen mit einbeziehen,
  • selber eine stabile Lebenssituation vorweisen können,
  • Bereitschaft mit dem Helfernetzwerk des Kindes oder Jugendlichen zusammenzuarbeiten,
  • Bereitschaft, an unseren Schulungsangeboten und Hilfsangeboten teilzunehmen.