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EBV Was ändert sich?

Die bisher genutzte Klassifizierung nach LAGA wird durch ein differenziertes System aus neuen Bezeichnungen abgelöst, das sowohl nach Herkunft (Bodenmaterial, Baggergut) als auch Fremdstoffanteil unterscheidet.

Neu ist zum Teil der Umfang sowie die Art der Analytik und die geltenden Grenzwerte. Außerdem, dass der max. Bauschuttanteil 10 Vol.% betragen darf.