Führerschein-Pflicht·umtausch - Jetzt müssen Sie die Karten·führerscheine tauschen!
Sie haben Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 bekommen?
Dann müssen Sie den Führerschein bis 2033 tauschen.
Sie bekommen dann einen neuen Führerschein.
Der neue Führerschein ist eine Karte.
Die Karte heißt: EU-Karten·führerschein.
Das passiert in Schritten.
Wann komme ich dran?
Sie haben einen Führerschein von 1999 bis 2001?
Dann müssen Sie den Führerschein tauschen.
Das müssen Sie bis zum 19. Januar 2026 machen.
Das Geburts·jahr ist egal.
Sie haben eine weiße Karte?
Die Karte ist aus der Zeit zwischen 2002 und dem 18. Januar 2013?
Dann sind die Zeiten anders.
Diese Zeiten finden Sie hier:
Vielleicht sind Sie nach der Tabelle noch nicht dran.
Dann sollen Sie mit Ihrem Antrag warten.
Haben Sie einen alten Führerschein?
Der alte Führerschein ist rosa oder grau.
Dann müssen Sie den Führerschein tauschen.
Sie brauchen einen neuen EU-Führerschein.
Der neue EU-Führerschein ist wie eine Karte.
Sie sind vor dem Jahr 1953 geboren?
Dann haben Sie noch Zeit für den Tausch.
Sie müssen den Tausch bis zum 19. Januar 2033 machen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Sie wollen etwas umtauschen?
Dafür brauchen Sie ein bestimmtes Dokument.
- ein gültiges Ausweis·dokument
Das heißt:
Sie müssen zeigen können:
Wer sind Sie?
Zum Beispiel mit einem Reisepass.
Dann brauchen Sie aber auch eine Meldebescheinigung.
In der Meldebescheinigung steht:
Wo wohnen Sie? - ein aktuelles biometrisches Pass·foto
Das Foto muss ausgedruckt sein. - Ihren alten Führerschein.
Die Zeitungen haben es schon geschrieben:
Ab dem 1. Mai 2025 gibt es nur noch digitale Pass·bilder.
Das heißt:
Man bekommt die Pass·bilder nur noch als Datei.
Das gilt aber nicht für die Führerschein·stelle.
Sie brauchen einen Führerschein?
Dann müssen Sie ein ausgedrucktes Foto mitbringen.
Das Foto können Sie zum Beispiel bei einem Fotografen machen.
Oder Sie machen das Foto in einem Automaten.
Außerdem wichtig:
Sie haben Ihren Führerschein vor 1999 bekommen?
Und Sie haben den Führerschein nicht von der Behörde in dem Kreis Ostholstein bekommen?
Und Sie haben den Führerschein nicht von der Behörde in den alten Kreisen Eutin oder Oldenburg bekommen?
Dann brauchen Sie noch ein Dokument.
Das Dokument heißt: Karteikarten·abschrift.
Sie können das Dokument bei der alten Behörde beantragen.
Das Dokument ist kostenlos.
So stellen Sie den Antrag
Sie müssen den Antrag in der Führerschein·stelle in Eutin machen.
Dafür brauchen Sie einen Termin.
Sie wollen einen Termin für den Führerschein?
Dann können Sie den Termin online machen unter
Bitte wählen Sie die Dienst·leistung aus.
Die Dienst·leistung heißt: Umtausch /
Pflicht·umtausch in EU-Kartenführerschein.
Sie brauchen einen Termin.
Ohne Termin können Sie nicht in das Haus.
Manche Städte und Gemeinden bieten einen Service an.
Sie können den Antrag für den Führerschein bei dem Bürger·büro abgeben.
Das Bürger·büro schickt den Antrag dann an die Führerschein·stelle.
Fragen Sie vorher bei Ihrem Bürger·büro nach.