Ehrenamtlicher Naturschutzdienst
Die Naturschutzbehörden können für ein bestimmtes Gebiet sachkundige Personen als Mitglieder des Naturschutzdienstes bestellen. Sie haben die Aufgabe, für die Naturschutzbehörde Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die dem Schutz der Natur dienen oder die Erholung in der freien Natur regeln, festzustellen und abzuwehren. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Die Mitglieder des Naturschutzdienstes haben die untere Naturschutzbehörde über alle nachteiligen Veränderungen in der Natur zu informieren und durch Aufklärung darauf hinzuwirken, dass Schäden von der Natur abgewendet werden.
Sie haben die Aufgabe, zwischen Bürger und Behörde zu vermitteln und die Naturschutzbehörde bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen.
Nähere Informationen über Rechte und Pflichten enthält § 45 Landesnaturschutzgesetz sowie die Landesverordnung über den Naturschutzdienst.
Sollten Sie den Mitgliedern des Naturschutzdienstes von Ihnen beobachtete Verstöße mitteilen wollen, stellen Sie den Kontakt bitte über die untere Naturschutzbehörde her.
Ehrenamtliche Mitglieder im Naturschutzdienst
- Herr Altemüller
Naturschutzgebiete Wallnau, Krummsteert, Sulsdorfer Wiek und Grüner Brink sowie nördliche Seeniederung und Orther Reese - Herr Köhn
Schönwalde - Frau Offenborn-Sell
Nordküste von Großenbrode und Umgebung - Herr Schmell
Landschaftsschutzgebietes der nordwestlichen Küste Fehmarns - Herr Teichert
Naturschutzgebiet
„Sielbektal, Kreuzkamper Seenlandschaft und umliegende Wälder“ sowie Gebiete zwischen Kreuzkamp und Sereetz - Frau Welchert
Stadt Bad Schwartau