Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge für ein Kind abgeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder Notariat.
Urheber
Kosten
- Die Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenlos.
Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - Die Beurkundung der Sorgeerklärung beim Notar oder bei der Notarin kostet in der Regel 60,00 EUR zuzüglich Auslagen, insgesamt circa bis 90,00 EUR. Hinzu kommen etwaige Kosten für die Dolmetscherin oder den Dolmetscher.
Beitrag: Mindestens 80,00 EUR, höchstens 90,00 EUR. (Vorkasse: nein)