Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge für ein Kind abgeben

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder Notariat.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Die Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenlos.

    Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • Die Beurkundung der Sorgeerklärung beim Notar oder bei der Notarin kostet in der Regel 60,00 EUR zuzüglich Auslagen, insgesamt circa bis 90,00 EUR. Hinzu kommen etwaige Kosten für die Dolmetscherin oder den Dolmetscher.

    Beitrag: Mindestens 80,00 EUR, höchstens 90,00 EUR. (Vorkasse: nein)