Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Bearbeitungsdauer
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller oder die Antragstellering dies schriftlich verlangt.
Urheber
Kosten
- Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.
Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)