Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

Ihr Wohnort

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
  • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

Erforderliche Unterlagen

  • für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
  • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

Bearbeitungsdauer

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller oder die Antragstellering dies schriftlich verlangt.

Urheber

Kosten

  • Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.

    Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)